Integrationsberatung
der Zuwanderer aus verschiedenen Ländern. Ich musste meinen Klienten
helfen, mit der neuen Situation besser fertig zu werden.
Im Jahre 2000 erhielt ich die Erlaubnis nach § 1 des
Rechtsberatungsgesetzes als Rechtskundiger auf dem Gebiet des russischen
Rechts und seit dieser Zeit beschäftige ich mich parallel mit Problemen,
die dort entstehen.
2004
gründete ich diese Beratungsstelle, wo ich beabsichtige, meinen Landsleuten
das Einleben in der Bundesrepublik zu erleichtern.
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